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Weitere Antragsrunde für AKTIONS- und JUGENDFONDS gestartet
Die PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE des Landkreises Mansfeld-Südharz ruft im Rahmen des Bundesprogramms DEMOKRATIE LEBEN! dazu auf, Projektanträge für AKTIONS- und JUGENFONDS einzureichen. Die engagierten Vereine, Initiativen und Bildungsträger aus dem Landkreis können ihre kreativen und innovativen Ideen ab sofort an die Externe Fach- und Koordinierungsstelle senden. Insbesondere sind Projekte gefragt, die sich der stärkeren Ausprägung der Willkommenskultur vor Ort widmen, Angebote der politischen Bildung in den Bereichen Rechtsextremismus, Demokratieförderung, Lokalgeschichte, und Nationalsozialismus in den Blick nehmen, sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen oder regionale Demokratieinitiativen stärken.
Auf Wunsch bietet die Fach- und Koordinierungsstelle eine Antrags- und Konzeptberatung an. Dort ist der neue Projektantrag 2021 erhältlich oder auf der Homepage http://partnerschaft-fuer-demokratie-msh.de abrufbar.
Was wird gefördert?
1. Projekte und Maßnahmen zur stärkeren Interaktion zwischen Aufnahmegesellschaft und Zugewanderten
- förderfähig sind alle Initiativen die die Teilhabe, Partizipation, Begegnung und den
interreligiösen Dialog zwischen Aufnahmegesellschaft und Zugewanderten voranbringen
- eine Fördervoraussetzung ist die proaktive Einbindung von Flüchtlingen und Zugewanderten in allen Projektphasen
- nicht förderfähig sind ausschließlich kulturell angelegte Projekte
2. Projekte und Maßnahmen zur politischen und historischen Bildung
- förderfähig sind alle Präventions- und Interventionsmaßnahmen in den Bereichen
Rechtsextremismus, historischer Nationalsozialismus, Demokratieförderung in Vereinen, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, Projekte gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie z.B. Homophobie, sowie intergeneratives und soziales Lernen - die Projekte sollten sich dabei am so genannten Erfahrungslernen mit lebensweltlichen Bezügen der Zielgruppen orientieren
3. Projekte und Maßnahmen zur stärkeren Ausprägung von Bürgerbeteiligung
- förderfähig sind alle Maßnahmen in den Bereichen Bürgerbeteiligung die zur stärkeren Ausprägung des demokratischen Gemeinwesens beitragen (bspw. Förderung von zivilgesellschaftlichen Bündnissen und Netzwerken, Förderung von Austausch und Vernetzung, ehrenamtliche Initiativen, Veranstaltungen, Diskussionsrunden etc.)
4. Quartiersbezogene Demokratie- und Gesellschaftsförderung
- förderfähig sind alle Maßnahmen mit Stadtteil- oder Wohnortbezug, die sich für eine stärkere Ausprägung der demokratischen Alltagskultur in den Quartieren oder Nachbarschaften einsetzen (bspw. Stadtteil- oder Ortschaftsinitiativen, Bürgerhearings etc.)
- Projekte die sich nicht an den ausgewiesenen Handlungsfeldern und Leitzielen der
PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE orientieren, sind in diesem Bereich nicht förderfähig (bspw. Stadtteilfeste, Höhepunkte und Festivitäten ohne inhaltlichen Bezug zum Förderprogramm)
: Das Jugendamt des Landkreises koordiniert die programmspezifische Abwicklung der zuwendungsrechtlichen Projektvoraussetzungen, die rechtsverbindliche Antragstellung, die ordnungsgemäße Mittelverwendung und ist für die Verwendungsnachweisprüfung verantwortlich.
Wir wünschen Ihnen viel Kreativität bei der konzeptionellen Ausgestaltung Ihrer Ideen und sind wie immer auf innovative Projekte gespannt.
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Voraussichtlich Juni 2022 - Einsendeschluss Anträge bis 31.05.2022